Rechtsprechung
LAG Hamm, 17.02.2011 - 15 Sa 1042/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Fristlose Kündigung wegen Beleidigung Vorgesetzter
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 286, 626 BGB
Fristlose Kündigung wegen Beleidigung Vorgesetzter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung nach rechtmäßiger außerordentlicher Arbeitgeberkündigung wegen bedrohender anonymer SMS an andere Mitarbeiter; Außerordentliche Kündigung bei grober Beleidigung und Bedrohung von Mitarbeitern durch anonyme ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung bei grober Beleidigung und Bedrohung von Mitarbeitern durch anonyme Kurzmitteilungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 12.05.2010 - 4 Ca 3647/09
- ArbG Herne, 12.05.2010 - 4 Ca 3647/10
- LAG Hamm, 17.02.2011 - 15 Sa 1042/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08
Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag
Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2011 - 15 Sa 1042/10
Ist dies zu bejahen, sind alle konkreten Umstände des Einzelfalles unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile daraufhin zu bedenken, ob diese die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar machen (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa BAG vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08; BAG vom 26.03.2009 - 2 AZR 953/07, zit. nach juris).Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter oder Repräsentanten, darauf weist das Arbeitsgericht zutreffend hin, können nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wenn sie nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für die von ihnen Betroffenen bedeuten, einen gravierenden Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen (vgl. etwa BAG vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08; aber auch LAG Niedersachsen vom 12.02.2010 - 10 Sa 569/09, juris).
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2011 - 15 Sa 1042/10
Unter Umständen kann eine Abmahnung als milderes Mittel zur Wiederherstellung des für die Fortsetzung des Arbeitsvertrages notwendigen Vertrauens ausreichen (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, Pressemitteilung Nr. 42/10). - BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2011 - 15 Sa 1042/10
Ein wichtiger Grund in diesem Sinne kann auch die erhebliche Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten sein (BAG vom 19.04.2007 - 2 AZR 78/06; BAG vom 02.03.2006 - 2 AZR 53/05; zit. nach juris).
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06
Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht
Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2011 - 15 Sa 1042/10
Ein wichtiger Grund in diesem Sinne kann auch die erhebliche Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten sein (BAG vom 19.04.2007 - 2 AZR 78/06; BAG vom 02.03.2006 - 2 AZR 53/05; zit. nach juris). - BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07
Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung
Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2011 - 15 Sa 1042/10
Ist dies zu bejahen, sind alle konkreten Umstände des Einzelfalles unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile daraufhin zu bedenken, ob diese die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar machen (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa BAG vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08; BAG vom 26.03.2009 - 2 AZR 953/07, zit. nach juris). - BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09
Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats
Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2011 - 15 Sa 1042/10
Die strafrechtliche Relevanz der Vorwürfe ist hierbei nicht entscheidend (BAG vom 25.11.2010 - 2 AZR 801/09, DB 2011, 888). - LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 569/09
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von Vorgesetzten
Auszug aus LAG Hamm, 17.02.2011 - 15 Sa 1042/10
Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter oder Repräsentanten, darauf weist das Arbeitsgericht zutreffend hin, können nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wenn sie nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für die von ihnen Betroffenen bedeuten, einen gravierenden Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen (vgl. etwa BAG vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08; aber auch LAG Niedersachsen vom 12.02.2010 - 10 Sa 569/09, juris).